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Mit dem Wind gemeinsam die Region stärken

24.08.2023
Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet hervorragende Bedingungen, um Wind als Energieerzeuger zu nutzen.

Viele Flächen sind ausgewiesene Windeignungsgebiete und ermöglichen dadurch den Bau wertvoller Windenergieanlagen. Obwohl wir alle von Strom aus erneuerbaren Energien profitieren, sind die Bürger und Gemeinden in unmittelbarer Nähe zu den Windenergieanlagen durch den Erzeugungsaufwand belastet.

Um diesen Nachteil auszugleichen, trat am 28. Mai 2016 das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V (BüGembeteilG M-V) in Kraft. Mit diesem Gesetz werden Errichter und Betreiber von Windenergieanlagen (Vorhabenträger) verpflichtet, die betroffenen Bürger und Gemeinden im Umkreis von fünf Kilometern unter anderem auch finanziell an ihrem Vorhaben zu beteiligen. Seit dem 26. Juni 2021 gibt es eine Öffnungsklausel, mit der man anderweitige Lösung mit den Gemeinden und Bürgern finden kann. 

Wenn man einen Windpark plant, möchte man als Vorhabenträger auch die umliegenden Gemeinden und Bürger „mit im Boot“ haben, deswegen ist diese Öffnungsklausel eine wirklich großartige Chance, die umliegende Region mit zu entwickeln. Den Schritt, diese Beteiligung zu arrangieren, macht diese Klausel somit einfacher. So konnte die eno energy GmbH für den Windpark in Brusow drei anliegende Gemeinden in Form von Sponsoring an dem Windpark beteiligen. 

Ein Sponsoring in Höhe von 3.000 € ging an die Kinder­tagesstätte „Feldmäuse“ in Retschow. 

Weitere Spenden gingen u. a. an den Landtechnikverein in Jennewitz, den Kulturverein für Reddelich und Brodhagen und „Gemeinsam statt einsam in Kröpelin e. V“. Durch diese Beteiligungen wird das Vereinsleben in den umliegenden Gebieten gestärkt, die Gemeindenentwicklung mitgestaltet und die Lebensqualität in den dörflichen Bereichen auf­gewertet.

„Das mit der Spende kam wirklich zum richtigen Zeitpunkt. Unsere Kita erneuert zurzeit den Krippenspielplatz und wir können das Geld direkt gut einsetzen.“

Lisa Glasow, Kita „Feldmäuse“

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